Gesetzgebung/Leitfaden zum E-Label (digitales Weinetikett mit QR-Codes)

Anforderungen an das EU-Nährwertkennzeichen für Wein ab dem 8. Dezember 2023: Ein Leitfaden für Weinkellereien.

In Übereinstimmung mit der Europäischen Verordnung (EU) 2021/2117Um den Verbrauchern ein höheres Maß an Informationen zu bieten, sollten die Pflichtangaben gemäß Artikel 119 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Folgendes umfassen eine Nährwertdeklaration, und Liste der Inhaltsstoffe.

Die Hersteller sollten jedoch die Möglichkeit haben, den Inhalt der Nährwertdeklaration auf der Verpackung oder auf einem beigefügten Etikett auf den Energiewert zu beschränken und die vollständige Nährwertdeklaration und das Verzeichnis der Zutaten auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen (digitales Weinetikett unter Verwendung von QR-Codes), da auf diese Weise gleichzeitig die Erhebung oder Überwachung von Nutzerdaten vermieden wird und keine Informationen zu Vermarktungszwecken bereitgestellt werden. Die Entscheidung, keine vollständige Nährwertdeklaration auf der Verpackung oder auf einem beigefügten Etikett bereitzustellen, sollte jedoch nicht die bestehende Vorschrift berühren, wonach auf dem Etikett Stoffe angegeben werden müssen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen.

Haftungsausschluss

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften und um eine Sammlung maßgeblicher Rechtsgutachten zur Nährwertdeklaration und zur Angabe der Inhaltsstoffe von Wein. Für die aktuellsten Informationen sollten Sie sich von einem Fachmann rechtlich beraten lassen. Auch diese Informationen können sich ändern.

Welche Anforderungen gelten für obligatorische Angaben auf elektronischen Etiketten?

Für jeden Wein, der in der EU verkauft wird, muss sie vorgelegt werden:

  • Liste der Inhaltsstoffe
  • Nährwertangaben

Achtung: Wenn die Weine direkt beim Endverbraucher in einer Preisliste, einer Broschüre, einem Online-Shop usw. bestellt werden können (z. B. über einen E-Shop, telefonisch, schriftlich, per E-Mail), müssen die Liste der Zutaten und die Nährwertangaben auch beim Kauf angegeben werden.

Die Verordnung gilt für Weine, die nach dem 8. Dezember 2023 zum Verkauf in der EU hergestellt werden. 

Alle Weine mit einem Jahrgang von 2024 und darüber hinaus müssen die Anforderungen erfüllen.

Informationen über die Verwendung von elektronischen Etiketten (QR-Codes)

Die vollständige Liste der Inhaltsstoffe der Nährwerttabelle kann über ein digitales Weinetikett mit QR-Codes auf dem gedruckten Etikett zur Verfügung gestellt werden, das zu einer mobilen Webseite führt.

Gemäß der Verordnung müssen die elektronischen Etiketten bestimmte Bedingungen erfüllen

Die Fähigkeit zu übersetzen.

Die Etiketten sollten in die Sprachen aller Länder übersetzt werden können, in die Sie Ihre Produkte verkaufen wollen, indem Sie die offiziellen EU-Übersetzungen verwenden.

Etikett Lebensdauer

Ihr digitales Weinetikett mit QR-Codes muss so lange verfügbar bleiben, wie der Wein bei normaler Lagerung voraussichtlich genießbar bleibt. Für das Vorhandensein und die Richtigkeit der Informationen ist gemäß Artikel 8 Absatz 2 der FIC-Verordnung der Lebensmittelinformationsunternehmer verantwortlich.

Gewährleistung der Privatsphäre

Die Sammlung von Nutzerdaten ist nicht erlaubt, d.h. keine Tools wie Google Analytics - Link zum Bericht über die Einhaltung des Datenschutzes bei wine-elabels.eu

Vertrieb - Marketing

Elektronische Etiketten dürfen keine anderen Informationen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Vermarktung des Produkts enthalten

Datei-Downloads

Der Verbraucher darf keine PDF- oder andere Dateien herunterladen, um auf den Inhalt des elektronischen Etiketts zuzugreifen.

Keine Navigation

Der Benutzer sollte nicht auf eine andere Informationsseite als die der Sprachauswahl klicken, um diese aufzurufen.

Was ist, wenn ich die Informationen einfach auf meine Website stelle?

Für die meisten Hersteller ist dies nicht machbar und/oder teurer als die Verwendung einer Lösung eines Drittanbieters, da dafür eine von Ihrer Marketing-Website und Ihrem Online-Shop getrennte Website-Infrastruktur aufgebaut werden muss.

Vorteile von QR-Codes (elektronische Etiketten)

QR-Codes haben viele Vorteile:

  • Erstens bietet der QR-Code eine platzsparende Lösung, ohne das Design des Etiketts zu beeinträchtigen.
  • Zweitens sind QR-Codes dynamisch, d. h. die Informationen hinter dem QR-Code können jederzeit aktualisiert werden. Dies ist besonders wichtig, da die endgültigen Daten des abgefüllten Weins zum Zeitpunkt des Drucks der Etiketten oft noch nicht vorliegen. Dank dynamischer QR-Codes können diese Daten jedoch hinzugefügt werden, wenn das Produkt in den Verkauf geht.
  • Drittens lassen sich QR-Codes auch leicht in Online-Shops in Preislisten oder Broschüren integrieren

Erste Schritte mit E-Tags

Sie können heute 3 kostenlose digitale Weinetiketten mit QR-Codes erstellen (keine Verpflichtung oder Kreditkarte erforderlich)

Folgen Sie dem unten stehenden Link, um 3 kostenlose E-Tags zu erstellen (keine Verpflichtung oder Kreditkarte erforderlich). 

Wine e-labels

Wählen Sie die kostenlose Registrierung, um die Plattform zu betreten und wählen Sie dann die Nutzung des kostenlosen Dienstes "FREE".

Dieser Prozess führt Sie durch die Erstellung eines vorschriftsmäßigen elektronischen Etiketts.

Es gibt sieben Hauptabschnitte, die Sie ausfüllen müssen, um das elektronische Etikett zu erstellen. Nicht alle sind obligatorisch. Sie können nur die in der jeweiligen Verordnung vorgeschriebenen Informationen ausfüllen oder zusätzliche Informationen hinzufügen, wie z. B. technische Merkmale, Informationen zur Nachhaltigkeit, Verpackung, Recycling-Anweisungen (die für bestimmte Märkte erforderlich sind), Handelsvertreter usw.

Es wird empfohlen, für jedes Element einen neuen E-Tag zu erstellen:

  • neues Produkt
  • unterschiedliche Produktmengen
  • Produkt der neuen Kultur

Vorsicht: Sobald ein elektronisches Etikett auf dem Markt ist, sollten Sie es nicht mehr aktualisieren, es sei denn, die Informationen müssen korrigiert werden. Verwenden Sie zum Beispiel nicht dasselbe elektronische Etikett für die neue Ernte, indem Sie einfach die Informationen auf dem Etikett der vorherigen Ernte aktualisieren. Dies würde dazu führen, dass das Etikett des älteren Jahrgangs nicht eingehalten wird.

Liste der Inhaltsstoffe

Wir verwenden offizielle EU-Zutaten in unserer Zutatenauswahl. Die Plattform formatiert Ihr digitales Weinetikett unter Verwendung von QR-Codes, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Sie erscheinen zum Beispiel intensiv Allergene, um sie vom übrigen Text der Zutaten zu unterscheiden

Bei der Auswahl der Zutaten gibt es einige Regeln zu beachten.

Bezüglich der Präsentation des Katalogs:
Dem Verzeichnis der Inhaltsstoffe ist eine Überschrift vorangestellt, die das Wort "Inhaltsstoffe" enthält.
Das Verzeichnis enthält die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels. Zutaten, die in weniger als 2 % im Enderzeugnis verwendet werden, können in einer anderen Reihenfolge nach den anderen Zutaten aufgeführt werden.
Die Zutaten werden mit ihrem spezifischen Namen aufgeführt, mit den in der FIC-Verordnung und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 vorgesehenen Ausnahmen (z. B. "Trauben" als Rohstoff).
Die Kennzeichnung der Zusatzstoffe im Verzeichnis der Zutaten erfolgt durch die Bezeichnung ihrer Funktionskategorie, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder gegebenenfalls von der E-Nummer.
Artikel 48a Absatz 5 der delegierten Verordnung (EU) 2019/33 sieht die Möglichkeit vor, die Zusatzstoffe der folgenden Kategorien aufzulisten "Säureregulatoren" und "Stabilisatoren" (die einander ähnlich sind) durch die Angabe "enthält ... und/oder", gefolgt von höchstens drei Zusatzstoffen, zu ersetzen, wenn mindestens einer von ihnen im Enderzeugnis enthalten ist.
Alle Zutaten oder technologischen Hilfsstoffe (Verarbeitungshilfsstoffe), die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen und bei der Herstellung des Erzeugnisses verwendet werden und auch im Endprodukt noch vorhanden sind, auch in veränderter Form, müssen aufgeführt werden.
Werden mehrere Weine verschnitten, empfiehlt es sich, alle verwendeten Zutaten insgesamt aufzuführen (z. B. Weinsäure oder Schwefeldioxid nur einmal in der Liste).
Die Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zubereitung des Lebensmittels aufgeführt werden. Bestandteile, die weniger als 2% des Endprodukts ausmachen, können in beliebiger Reihenfolge nach den anderen Bestandteilen aufgeführt werden.
Einige Zusätze, die als Verpackungsgase verwendet werden (Kohlendioxid, Argon und Stickstoff), dienen in erster Linie dazu, bei der Abfüllung von Weinerzeugnissen den Sauerstoff zu verdrängen, gehen aber nicht in das verbrauchte Erzeugnis über. In diesen Fällen können Sie den Zusatz "Abgefüllt unter Schutzatmosphäre" oder "Die Abfüllung kann unter Schutzatmosphäre erfolgen" wählen.

Nährwertdeklaration

Sie können den Energierechner verwenden, den wir Ihnen über die Plattform zur Verfügung stellen, oder Ihre eigenen Daten manuell eingeben.

Zur Berechnung des Energiegehalts müssen einige Daten wie Alkoholgehalt, Restzucker, Gesamtsäuregehalt und Glycerin eingegeben werden. Die Berechnung basiert auf den offiziellen Energieumrechnungsfaktoren der europäischen Verordnung.

Bei Weinen mit einem Zuckergehalt von weniger als 100 g/l (in der Regel alle Weine außer Süßweinen) ist eine Toleranz von 2 g/100 ml (entspricht 20 g/l) für die Zucker-/Kohlenhydratangabe zulässig.

Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz sind bei fast allen Weinen nur in vernachlässigbaren Mengen enthalten, sofern gute Herstellungspraktiken eingehalten werden.

Sie haben drei Möglichkeiten für vernachlässigbare Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz. Sie können "0" als Wert eingeben, Sie können die Aussage "enthält vernachlässigbare Mengen" wählen oder Sie können eine vereinfachte Tabelle für vernachlässigbare Mengen (Fett, Eiweiß, Salz) anzeigen lassen.

Weitere Informationen zu vernachlässigbaren Mengen finden Sie in Abschnitt 6, Tabelle 4 der EU-Leitlinien zur Nährwertkennzeichnung für EU 1169/2011.

Sie sind für die Meldung von Werten verantwortlich, die diese Toleranzen überschreiten. Viele Verbände und Rechtsexperten sind jedoch der Meinung, dass Standardweine keiner zusätzlichen Prüfung bedürfen.

Verpackungsinformationen

In Italien sind Sie verpflichtet, den Code für die stoffliche Verwertung auf Ihren Verpackungen anzugeben und Anweisungen für die Abfallsammlung gemäß den folgenden Bestimmungen zu erteilen Decreto legalivo 3. April 2006, n. 152 .  

Dies kann vollständig über das E-Label erfolgen, indem Sie die von Ihnen verwendeten Materialien suchen und auswählen.

Physisches Weinetikett

Sie sollten Ihrem Rückenetikett drei Punkte hinzufügen:

  • Die Energie in kj und kcal in der Form: 100 ml: E= XXX kJ/ XXX kcal. Es ist wichtig, kJ und kcal nicht in Großbuchstaben zu schreiben.
  • Die Darstellung eines QR-Codes muss für den Verbraucher eindeutig sein, was seinen Inhalt betrifft, d.h. die obligatorischen Informationen, die auf elektronischem Wege präsentiert werden. Allgemeine Angaben oder Symbole (wie z.B. "i") reichen nicht aus, um die Anforderungen dieser Vorschrift zu erfüllen. Wie in Artikel 18(1) der FIC-Verordnung festgelegt, muss neben dem QR-Code eine Überschrift (Text) verwendet werden, die den Zweck des QR-Codes eindeutig angibt. Dieser Text muss das Wort "Zutaten" enthalten. Vorgeschlagen wird die Verwendung der Ausdrücke: "Komponenten" oder "Inhaltsstoffe und Nährwerte" oder "Inhaltsstoffe/Nährwerte". Der Ausdruck "Komponenten" Es kann in jeder EU-Sprache geschrieben werden, aber wenn das Etikett in Englisch ist, wäre es besser, es in Englisch als "Zutaten" zu schreiben.
  • Werden die Nährwertdeklaration und/oder das Verzeichnis der Zutaten auf elektronischem Wege bereitgestellt, muss der Link (QR-Code oder ähnlicher Code) zur Nährwertdeklaration und/oder zum Verzeichnis der Zutaten auf dem Etikett im selben Sichtfeld wie die anderen obligatorischen Angaben erscheinen
  • Wenn das vollständige Verzeichnis der Zutaten auf elektronischem Wege bereitgestellt wird, müssen die Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, auf der Verpackung oder auf dem angebrachten Etikett angegeben werden, jedoch nicht unbedingt im selben Sichtfeld wie die anderen vorgeschriebenen Informationen (Ausnahmeregelung von Artikel 40 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/33).

Der QR-Code.

digitales weinetikett mit qr-codes
  • Größe: Gemäß den internationalen Normen (ISO/IEC 15415) muss der QR-Code mindestens 11,49 mm x 11,49 mm groß sein. Dann sollte ein leerer Rand vorhanden sein, um die Gesamtgröße auf 14,66 x 14,66 mm zu bringen.
  • Sie sollte einen hohen Kontrast aufweisen, idealerweise schwarz auf weiß
  • Sie können zwei QR-Codes haben, einen für das Marketing, aber es sollte keine Verwirrung darüber geben, welcher welcher ist.

Bei allen Weinerzeugnissen, die einer Entalkoholisierungsbehandlung unterzogen wurden und einen vorhandenen Alkoholgehalt von weniger als 10% aufweisen, ist es angebracht, das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Etikett anzugeben.

Nützliche Informationen:

Weingesetzgebung: Obligatorische Angaben für Weinerzeugnisse auf der Grundlage von EU-Gesetzgebung und nationaler Gesetzgebung

Standardwerte für Fett, Eiweiß und Salz in der Nährwertdeklaration für Weine

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Referenzen:

(EU) 1169/2011Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR
(EU) 2021/2117Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie zum Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
(EU) 1308/2013Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates
(EU) 2019/33Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Verwendungsbeschränkungen, Änderungen der Produktspezifikationen, die Aufhebung des Schutzes sowie die Etikettierung und Aufmachung
(EU) 2019/934Delegierte Verordnung (EU) 2019/934 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Weinanbauflächen, in denen der Alkoholgehalt erhöht werden darf, der zugelassenen önologischen Verfahren und der Beschränkungen für die Erzeugung und Haltbarmachung von Weinbauerzeugnissen, des Mindestalkoholgehalts der Nebenerzeugnisse und ihres Absatzes sowie der Veröffentlichung der OIV-Dateien
(EU) 2023/1606Delegierte Verordnung (EU) 2023/1606 der Kommission vom 30. Mai 2023 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 in Bezug auf bestimmte Vorschriften über geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben für Wein und über die Aufmachung der obligatorischen Angaben für Weinbauerzeugnisse sowie besondere Vorschriften für die Angabe und Bezeichnung von Bestandteilen von Weinbauerzeugnissen und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 in Bezug auf die Zertifizierung eingeführter Weinerzeugnisse
C 2023/1190Bekanntmachung der Kommission - Fragen und Antworten zur Umsetzung der neuen EU-Weinetikettierungsvorschriften nach der Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission
RUNDSCHREIBEN DES FINANZMINISTERIUMS 21-6-2024Betrifft: Neue Weinetikettierung - Nährwertdeklaration und Verzeichnis der Zutaten
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