Weingesetzgebung: Obligatorische Angaben zu Weinprodukten basierend auf EU-Gesetzgebung und nationaler Gesetzgebung

Darstellung der Pflichtangaben

Basierend auf der EU-Weingesetzgebung Die in den Nummern (1) bis (11) genannten Pflichtangaben müssen:

  • Konzentrieren Sie sich auf das gleiche Sichtfeld (Vorder- oder Rückseite des Etiketts), sodass der Verbraucher nicht dazu verpflichtet ist
    Drehen Sie die Flasche/Verpackung um, um die Einzelheiten zu lesen.
  • Sie müssen in unauslöschlichen Zeichen geschrieben sein und sich deutlich vom umgebenden Text oder den umgebenden Grafiken unterscheiden.
    Ausnahmen bilden die Elemente (4), (7), (11) der Pflichtangaben, also das Vorhandensein bestimmter allergener Stoffe, die
    Angabe des Importeurs bei importierten Weinen und der Chargennummer, die ggf. anders geschrieben ist
    Feld aus den übrigen Pflichtangaben.

  1. ↩︎
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